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Das Freibad Bodenfelde öffnet erst am Dienstag wieder!

Benutzerordnung für das Freibad Bodenfelde

§1 Allgemeines

  1. Benutzerordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in diesem Freibad.
  2. Die Bestimmungen der Benutzerordnung sind für alle Besucher des Freibades verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher die Benutzerordnung, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Bei Vereins-, Schul- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Übungsleiter bzw. die Lehrkraft für die Beachtung der Benutzerordnung verantwortlich.
  4. Personen, die gegen die Benutzerordnung verstoßen kann der Zutritt zum Freibad zeitweise oder dauerhaft untersagt werden.

§2 Badegäste

  1. Grundsätzlich steht jedem der Besuch des Freibades frei.
  2. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen:
    • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
    • die Tiere mit sich führen.
    • die einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder an Hautveränderungen leiden, bei denen sich z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen. Sowie äußere Anzeichen für derartige Erkrankungen oder Hautveränderungen vom aufsichtsführendem Personal wahrgenommen werden, kann dieses bis zum ärztlichen Nachweis der Unbedenklichkeit die betreffende Person von der Nutzung des Freibades ausschließen.
  3. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ferner Kinder unter 7 Jahren, Personen die aufgrung krankhafter Störungen geschäftsunfähig sind, sowie Anfallskranken ist die Benutzung des Freibades nur mit einer Begleitperson gestattet.

§3 Betriebs- und Badezeit

  1. Die Betriebszeiten sind am Badeingang ausgehängt. Sie sind für den Badegast bindend. Aus besonderen Anlässen können die Betriebszeiten geändert oder das Bad vorübergehend geschlossen werden. Ein Anspruch auf Ermäßigung des Tarifes oder der Entgelde besteht in diesen Fällen nicht.
  2. Die Benutzung des Bades ist zeitlich, innerhalb der Öffnungszeiten, nicht begrenzt. Bei Überfüllung kann das Freibad zeitweise für Besucher gesperrt werden.
  3. Das Freibad kann bei schlechter Witterung nicht oder später geöffnet bzw. früher geschlossen werden. Das Ende der Betriebszeit wird durch das Aufsichtspersonal bekannt gegeben.
  4. Die Badegäste haben die Schwimmbecken so rechtzeitig zu verlassen, dass das Bad pünktlich geschlossen werden kann. Letzter Einlass ist eine halbe Stunde vor Schließung. Die Badezeit endet 15 min. vor Schließung.

§4 Zutritt

  1. Die Benutzung des Freibades ist nur gegen Entrichtung des Eintrittsentgeldes gem. ausgehängtem Tarif möglich.
  2. Die missbräuchliche Benutzung der ausgegebenen Saisonkarte berechtigt das Badpersonal, die Saisonkarte nach Abmahnung des Inhabers einzuziehen. Eine Erstattung des Entgeldes erfolgt hierbei nicht.
  3. Die Einzellkarte gilt am Tag der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades. Die Saisonkarten sind nur in der gelösten Saison gültig.
  4. Die Eintritts- bzw. Saisonkarte ist dem Badpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene und nicht genutzte Karten wird nicht erstattet.

§5 Verhalten im Bad

  1. Zum Umkleiden sollen die Umkleidekabinen genutzt werden.
  2. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  3. Nicht gestattet ist insbesondere:
    • Lärm, Singen und der Betrieb von Tonwiedergabegeräten o.ä.
    • Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen, sowie sonstige Gegenstände zu verunreinigen oder zu beschädigen.
    • vom seitlichen Beckenrand in die Schwimmbecken zu springen.
    • auf dem Beckenumgang zu laufen, an den Einstiegsleitern, Trennleinen oder Geländern zu turnen oder angebrachte Trennseile zu entfernen.
    • andere Badegäste zu belästigen, z.B. sie gegen Ihren Willen unterzutauchen oder in das Wasser zu stoßen oder durch sportliche Spiele zu gefährden.
    • in den Schwimmbecken Seife zu gebrauchen.
    • Badewäsche in den Schwimmbecken auszuwaschen.
    • sich unnötig in dem Sprungbereich aufzuhalten oder zu schwimmen.
    • Essen, Trinken und Rauchen am Beckenumgang.
    • Betreten des Beckenumgangs mit Straßenschuhen.
    • das Rauchen von Shischa und Benutzen eines Grills auf der Liegewiese.
    • aus Kinder- und Jugendschutzgründen ist das Rauchen von Canabis auf unserem Gelände nicht erlaubt.
  4. Das Schwimmerbecken darf nur von sicheren Schwimmern genutzt werden. Personen die nicht schwimmen können, dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benutzen. Für Kleinkinder steht ein Planschbecken zur Verfügung.
  5. Die Sprunganlage darf nur von sicheren Springern und Schwimmern genutzt werden. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzung der Wellenrutsche geschieht auf eigene Gefahr. In allen Anlagen ist größte Vorsicht walten zu lassen. Der Verursacher von Unfällen haftet dem Geschädigten. Bei Beschädigungen durch Kinder haften die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
  6. Wassergeräte, die nicht dem Freibad Bodenfelde gehören, dürfen nur mit Genehmigung des Badpersonals benutzt werden. Eine Aufbewahrung dieser Geräte ist nur mit Genehmigung des Badpersonals möglich und geschieht ohne Haftung des Betreibers.

§6 Körperreinigung

  1. Das Badewasser soll Trinkwasserqualität haben. Hygiene ist deshalb oberstes Gebot bei der Benutzung des Bades. Jeder Badegast hat deshalb seinen Körper vor dem Baden gründlich zu reinigen.

§7 Badebekleidung

  1. Zum Baden haben die Besucher einwandfreie, nicht färbende, angemessene Badebekleidung zu tragen. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft die Schwimmaufsicht.
  2. Die Benutzung von Schwimm- und Spielgeräten kann von der Schwimmaufsicht jederzeit, ohne Begründung, untersagt werden. Ausgenommen hiervon sind die Schwimmbrillen, die zum Schutz der Augen dienen.

§8 Aufsicht und Ahndung von Ordnungsverstößen

  1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Ruhe und die Einhaltung der Benutzerordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Die Schwimmaufsicht ist befugt, Personen die:
    • die Sicherheit, Ordnung und Ruhe gefährden und stören.
    • andere Badegäste belästigen.
    • trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Benutzerordnung verstoßen aus dem Bad zu weisen. Wiedersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich.
  3. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  4. Den in Abs.2 genannten Personen kann durch das Badpersonal der Zutritt zu diesem Freibad zeitweise oder dauerhaft untersagt werden, sofern sie sich schwere Verstöße zu schulden kommen lassen oder wiederholt gegen Bestimmungen der Benutzerordnung verstoßen.

§9 Betriebshaftung

  1. Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Freibad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkennbar sind, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  3. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Falls bei Verletzungen, während des Besuches des Freibades, Ersatzansprüche gestellt werden, so ist dies der Schwimmaufsicht unverzüglich anzuzeigen.
  4. Für abgestellte Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen wird keine Haftung übernommen.

§10 Fundgegenstände

  1. Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind bei der Schwimmaufsicht abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

§11 Fotografieren im Freibad

  1. Fotografiern ist grundsätzlich nicht verboten, wir verweisen auf die EU - DSGVO
  2. Unser Gelände wird außerhalb der Öffnungszeiten videoüberwacht.

§12 Wünsche und Beschwerden

  1. Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt die Schwimmaufsicht entgegen. Sie schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe.
Der Bürgermeister Stand: 17.04.2024